Auf den folgenden Seiten finden Sie übersichtlich geordnet Pflichtversicherungen, Firmenhaftpflichtversicherungen und Privathaftpflichtversicherungen... >>> weiter
Die Haftpflichtversicherung ist ein verhältnismässig junger Versicherungszweig. Die erste praktische Bedeutung der deutschen Haftpflichtversicherung hat das Reisehaftpflichtgesetz von 1871 ausgelöst, das 1978 durch das Haftpflichtgesetz ersetzt wurde. Mit der Entwicklung von Industrie und Verkehr (Eisenbahn) waren massiv neue Risiken aufgetreten, die ein übersichtliches und durchsetzbares Haftpflichtrecht erforderlich machten. Gleichzeitig entstand aber auch das Bedürfnis, sich gegen die Folgen dieser Haftpflicht zu sichern. Die sprunghafte Technisierung in diesem Jahrhundert – insbesondere im Straßenverkehr – hat die Haftpflichtversicherung weiter stark expandieren lassen.... >>> weiter
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherten von Schadenersatzansprüchen freizustellen, die er Dritten in seiner versicherten Eigenschaft, z.B. als Privatperson, zugefügt hat. Schadenersatzansprüche können durch verschiedene Anlässe begründet sein. Im Kapitel Haftpflichtrecht wurde schon aufgezeigt.... >>> weiter
Neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen im BGB befinden sich spezielle Regelungen im VVG. Policierte Individualvereinbarungen (Versicherungsschein und Nachträge) z.B. Versicherung von besonderen Risikobereichen, die in der konventionellen Betriebs-HV des policierten Betriebes nicht erfasst sind, oder Versicherung von Haftpflichtansprüchen die nach AHB als nicht versichert gelten abdingbare Ausschlüsse)... >>> weiter